Rechtsgebiete

Familienrecht

Die familienrechtliche Beratung ist ein wichtiges Arbeitsfeld des Notars. Vor einer Eheschließung ist eine Beratung über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten, dieses durch Vereinbarung zwischen den Eheleuten zu ändern, zu empfehlen. Dabei berücksichtigt der Notar auch die vielfältigen Wechselwirkungen des Familienrechts mit anderen Rechtsgebieten. Er erläutert z. B. die Auswirkungen der Wahl des Güterstandes auf die Erbfolge und berücksichtigt Sonderregelungen, die bei Auslandsbezug oder bei unternehmerischer Tätigkeit eines Ehegatten gelten können. Auf haftungsrechtliche Aspekte weist der Notar hin.

Auch nach der Eheschließung kann im Übrigen jederzeit noch ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Ansprechpartner ist der Notar darüber hinaus auch für die Gestaltung von Partnerschaftsverträgen nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften.

Schließlich kann der Notar als neutraler Berater in einem etwaigen Scheidungsverfahren zwischen den Ehegatten vermitteln und zu einer einvernehmlichen Trennung beitragen. In einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung können insbesondere die Vermögensverteilung, Unterhaltsansprüche und Versorgungsansprüche geregelt werden. 

Ein wichtiger Teil der notariellen Tätigkeit im Familienrecht ist ferner das Kindschaftsrecht. Die Notare sind der richtige Ansprechpartner für Fragen, die sich beispielsweise um Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen und die Beteiligung Minderjähriger an Verträgen drehen.

Martin Walter - Dr. Georg Seitz  Notare | Gebhardtstraße 2/IV | 90762 Fürth

Telefon (0911) 97755-0 | Telefax (0911) 97755-40 | E-Mail: info@walter-seitz-notare.de

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