Als Notarbüro mit langer Tradition stehen die Notare in Fürth für kompetente und unparteiische Beratung in allen notariellen Angelegenheiten. Die Notare Martin Walter und Dr. Georg Seitz beurkunden Immobiliengeschäfte, Gesellschaftsverträge, Eheverträge, Testamente und internationale Rechtsgeschäfte – rechtssicher, verständlich und mit persönlicher Betreuung.
Als Notare beraten wir Sie unabhängig und unparteiisch bei komplexen Rechtsfragen und beurkunden Ihre wichtigsten Rechtsgeschäfte. Unsere Leistungen umfassen alle Bereiche des Notarrechts – von der Immobilientransaktion bis zur Unternehmensgründung.
Wir beurkunden Hauskaufverträge, Wohnungskaufverträge und Grundstücksgeschäfte. Dabei prüfen wir das Grundbuch, klären rechtliche Zusammenhänge und sorgen für die Eigentumsumschreibung. Ob Einfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie – wir begleiten Sie durch den gesamten Beurkundungsprozess.
Bei Unternehmensgründungen erstellen wir Gesellschaftsverträge für GmbH, UG und andere Rechtsformen. Wir melden die Gesellschaft beim Handelsregister an und beurkunden Satzungsänderungen, Geschäftsführerwechsel und Anteilsübertragungen.
Wir beurkunden Eheverträge vor und nach der Eheschließung sowie Partnerschaftsverträge für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften. Unsere Tätigkeit umfasst auch Adoptionen und Vaterschaftsanerkennungen.
Bei der Testamenterstellung erläutern wir die gesetzliche Erbfolge und entwickeln rechtssichere Regelungen für Ihren Nachlass. Wir beurkunden Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge, Schenkungen und Überlassungsverträge – von einfachen Nachlassregelungen bis hin zu komplexen Unternehmensnachfolgen.
Wir knüpfen als Notare in Fürth an eine langjährige Tradition an. Diese Kontinuität gewährleistet die sichere Verwahrung aller Urkunden und Akten. Notar Martin Walter und Dr. Georg Seitz verbinden diese Tradition mit moderner Arbeitsweise und digitalen Prozessen. Durch umfassende Beratung und sorgfältige Vertragsgestaltung sorgen wir dafür, dass Ihre Angelegenheiten optimal geregelt werden.
Bei bestimmten Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben – etwa bei Immobilienkaufverträgen, Gründung von Kapitalgesellschaften oder Eheverträgen. Der Notar prüft die rechtlichen Voraussetzungen, berät alle Beteiligten unparteiisch und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung. Die notarielle Beurkundung schützt vor rechtlichen Fehlern und gewährleistet, dass alle Parteien die Konsequenzen verstehen.
Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert – bei Immobilien also nach dem Kaufpreis, bei Gesellschaften nach dem Stammkapital. Wir informieren Sie gerne vorab über die zu erwartenden Kosten. Die gesetzlichen Gebühren sind bundesweit einheitlich und bei allen Notaren gleich.
Vor dem Beurkundungstermin erhalten Sie von uns einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Im Termin selbst verlesen wir den Vertragstext, erläutern alle rechtlichen Aspekte und beantworten Ihre Fragen. Erst wenn alle Beteiligten alles verstanden haben und einverstanden sind, erfolgt die Unterzeichnung. Nach der Beurkundung kümmern wir uns um alle weiteren Schritte wie Grundbucheintragungen oder Handelsregisteranmeldungen.
Ja, wir bieten Videokonferenzen für Vorgespräche und Beratungen an. Die eigentliche Beurkundung muss jedoch persönlich in unserer Kanzlei erfolgen, da die Unterschrift vor dem Notar geleistet werden muss. Für Mandanten aus ganz Deutschland ist eine Anreise nach Fürth problemlos möglich – alternativ können wir auch Beurkundungen am Sitz des Mandanten durchführen, solange sie im Amtsbezirk des Notars liegen.
Nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags reichen wir die erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Auf die Bearbeitungsdauer beim Grundbuchamt aber haben wir keinen Einfluss. Wir überwachen den Prozess und informieren sie, sobald die Eintragung erfolgt ist.
Ein Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag hingegen ist eine bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen – er kann grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden. Erbverträge werden häufig bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt oder wenn gegenseitige Absicherung gewünscht wird. Wir beraten Sie, welche Form für Ihre Situation geeignet ist.
Ja, die Gründung einer GmbH oder UG erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Notar prüft die rechtlichen Voraussetzungen, erstellt den Gesellschaftsvertrag und meldet die Gesellschaft beim Handelsregister an. Ohne notarielle Beurkundung kann die Gesellschaft nicht ins Handelsregister eingetragen werden und somit nicht rechtswirksam gegründet werden.
Ja, Eheverträge müssen notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Der Notar berät beide Ehepartner unparteiisch über die rechtlichen Folgen und stellt sicher, dass beide die Konsequenzen verstehen. Die notarielle Form schützt vor übereilten Entscheidungen und gewährleistet, dass der Vertrag vor Gericht Bestand hat.
Notarielle Urkunden werden dauerhaft verwahrt. Unser Notarbüro verwahrt die Urkunden und Akten aller Amtsvorgänger. Länger zurückliegende Vorgänge werden im Staatsarchiv aufbewahrt. Diese lange Aufbewahrungsfrist gewährleistet, dass Sie auch nach vielen Jahren noch Abschriften oder Auskünfte zu Ihren beurkundeten Rechtsgeschäften erhalten können.
Ja, wir können Beurkundungen auch in englischer Sprache durchführen. Bei internationalen Verträgen beraten wir Sie, welches Recht Anwendung findet, und arbeiten mit ausländischen Notaren zusammen.