Wir gestalten Ihre Nachlassregelung individuell, rechtssicher und mit Respekt für Ihre Wünsche
Stehen Sie vor einer wichtigen Lebensentscheidung? Möchten Sie Ihre Familie absichern und Ihr Erbe in guten Händen wissen?
Als erfahrene Notare in Fürth verstehen wir, dass die Erstellung eines Testaments oft mit gemischten Gefühlen verbunden ist. Es ist ein Schritt, der Verantwortung und Weitsicht zeigt, aber auch nachdenklich stimmen kann. Wir begleiten Sie einfühlsam durch diesen Prozess und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuelle Situation. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit zu geben, sondern auch inneren Frieden und die Gewissheit, für Ihre Lieben optimal vorgesorgt zu haben.
Erbrechtliche Regelungen erfordern Klarheit, Weitsicht und rechtliche Präzision. Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur rechtssicheren Beurkundung und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille eindeutig geregelt und zuverlässig umgesetzt wird.
Jede Lebenssituation ist einzigartig, und das spiegelt sich in Ihrem Testament wider. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönlichen Wünsche und familiären Verhältnisse genau zu verstehen. Gemeinsam erarbeiten wir ein maßgeschneidertes Testament, das Ihre Vorstellungen präzise umsetzt und gleichzeitig allen rechtlichen Anforderungen entspricht. Dabei achten wir besonders darauf, mögliche Konflikte zwischen Erben vorzubeugen und Ihre Vermögenswerte optimal zu verteilen. Unser Ziel ist es, ein Testament zu erstellen, das Ihren letzten Willen klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt.
Erbverträge bieten die Möglichkeit, verbindliche Regelungen für den Erbfall zu treffen. Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile im Vergleich zum Testament und helfen Ihnen, die für Ihre Situation passende Lösung zu finden. Bei der Gestaltung des Erbvertrags achten wir darauf, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und gleichzeitig die Vereinbarungen rechtssicher und eindeutig formuliert sind. Unser Ziel ist es, einen Erbvertrag zu gestalten, der allen Beteiligten Sicherheit gibt und zukünftige Konflikte vermeidet.
Eine kluge Nachlassplanung berücksichtigt auch steuerliche Aspekte. Wir kennen die aktuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen und können Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater aufzeigen, wie Sie Ihr Vermögen möglichst steuergünstig übertragen können. Dabei behalten wir sowohl die Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer im Blick und entwickeln Strategien, um die Steuerlast für Ihre Erben zu minimieren. Unser Ziel ist es, eine Balance zwischen Ihren Wünschen zur Vermögensverteilung und einer optimalen Steuergestaltung zu finden.
Die Übertragung von Vermögen will wohlüberlegt sein. Wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten der Vermögensübertragung, sei es zu Lebzeiten oder per Testament. Dabei berücksichtigen wir steuerliche Aspekte ebenso wie familiäre Gegebenheiten. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihr Vermögen so weitergeben können, dass es Ihren Wünschen entspricht und gleichzeitig möglichst steuergünstig ist. Unsere Erfahrung hilft uns, auch in komplexen Situationen die für Sie vorteilhafteste Lösung zu finden.
Bei umfangreichen oder komplizierten Vermögensverhältnissen ist eine sorgfältige Planung besonders wichtig. Wir haben langjährige Erfahrung in der Regelung komplexer Nachlässe, sei es bei Unternehmensnachfolgen, internationalen Erbfällen oder bei der Verteilung von Kunstsammlungen und Immobilienportfolios. Wir analysieren Ihre Vermögenssituation detailliert und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die Ihre Wünsche umsetzen und gleichzeitig rechtliche und steuerliche Aspekte optimal berücksichtigen.
Eine Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich gewünscht haben. Wir beraten Sie zur Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.
Neben der Regelung Ihres Nachlasses ist es wichtig, auch für den Fall vorzusorgen, dass Sie selbst einmal nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten. Wir beraten Sie ausführlich zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Gemeinsam erarbeiten wir Dokumente, die Ihren Wünschen entsprechen und rechtlich einwandfrei sind. So stellen wir sicher, dass Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden und Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können.
Ein klarer Ablauf schafft Vertrauen und Sicherheit. Deshalb gestalten wir die Zusammenarbeit mit Ihnen nachvollziehbar und gut strukturiert – mit persönlicher Beratung, klaren Ansprechpartnern und einer durchgängigen Begleitung bei jedem Schritt.
In einem ersten Gespräch – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – klären wir Ihr Anliegen. Sie schildern uns Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche für die Nachlassregelung. Wir informieren Sie über die gesetzliche Erbfolge, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die steuerlichen Folgen. Wir beantworten Ihre Fragen und informieren über den weiteren Ablauf.
Nach dem Erstgespräch entwickeln wir einen Entwurf des Testaments oder der erforderlichen Verträge. Dieser Entwurf wird Ihnen zur Prüfung zugesandt. Bei Fragen oder Änderungswünschen passen wir den Entwurf an. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Unternehmensnachfolgen kann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll sein.
Wir besprechen Ihre individuelle Situation und erläutern den Ablauf.
Im Beurkundungstermin verlesen wir den Vertragstext oder das Testament, erläutern alle rechtlichen Aspekte und beantworten Ihre Fragen. Erst wenn Sie alles verstanden haben und einverstanden sind, erfolgt die Unterzeichnung. Das Testament wird dann in besondere amtliche Verwahrung genommen und beim Zentralen Testamentsregister registriert.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis zur erfolgreichen Beurkundung.
Die Notare Martin Walter und Dr. Georg Seitz führen die mehr als 150-jährige Tradition der Fürther Notare mit Leidenschaft und Expertise fort. Ihre tiefe Verwurzelung in der Region verbindet sich mit einem modernen Verständnis des Notarwesens. Beide Notare zeichnen sich durch ihre umfassende Erfahrung im Erbrecht und ihre einfühlsame Beratung in sensiblen Lebenssituationen aus. Sie legen besonderen Wert darauf, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären und für jeden Mandanten die optimale individuelle Lösung zu finden. Ihr Engagement geht über die reine Rechtsberatung hinaus – sie sehen sich als Begleiter in wichtigen Lebensentscheidungen. Die Kombination aus fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und persönlicher Betreuung macht sie zu vertrauenswürdigen Ansprechpartnern in allen erbrechtlichen Fragen.
Es ist nie zu früh, sich Gedanken über ein Testament zu machen. Besonders wichtig wird es bei einschneidenden Lebensereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern oder Immobilienerwerb.
Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert. Bei einem durchschnittlichen Vermögen von 100.000 € betragen die Gebühren für ein Testament etwa 300 € zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich fallen für die Verwahrung beim Nachlassgericht gesondert Kosten an.
Ja, ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie testierfähig sind.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ein, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht.
Durch klare und eindeutige Formulierungen im Testament sowie offene Kommunikation mit Ihren Angehörigen können viele Konflikte vermieden werden.
Auch für Alleinstehende kann ein Testament sinnvoll sein, um z.B. Freunde oder gemeinnützige Organisationen zu bedenken.
Nach dem Beratungsgespräch kann ein Testament oft innerhalb weniger Tage erstellt werden. Bitte machen Sie uns darauf aufmerksam, falls Eilbedürftigkeit besteht (z. B. im Falle eine plötzlichen schweren Krankheit).
Ja, Sie können bestimmte Bedingungen oder Auflagen für Ihre Erben im Testament festhalten.
Wir veranlassen die sichere Verwahrung Ihres Testaments beim zuständigen Nachlassgericht an und tragen es beim Zentralen Testamentsregister ein.
Es empfiehlt sich, das Testament alle 3-5 Jahre oder bei wichtigen Lebensveränderungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.