Erbrecht – Notarielle Testaments­gestaltung für Ihre Vermögens­nachfolge

Testamente, Erbverträge und Schenkungen rechtssicher beurkunden

Ihre Wünsche umsetzen

Möchten Sie ein Testament errichten? Planen Sie die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten? Wollen Sie Ihren Nachlass regeln und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden?

Im Erbrecht beraten wir Sie als Notare umfassend zur gesetzlichen Erbfolge und entwickeln mit Ihnen rechtssichere Regelungen, die Ihren Wünschen entsprechen. Von einfachen Einzeltestamenten über gemeinschaftliche Testamente von Ehepartnern oder Erbverträge – wir beurkunden alle Formen letztwilliger Verfügungen. Bei Schenkungen und Überlassungsverträgen unterstützen wir Sie bei der vorweggenommenen Erbfolge. Als unabhängige Berater erläutern wir Ihnen die rechtlichen und steuerlichen Folgen verschiedener Gestaltungen und arbeiten mit Steuerberatern zusammen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

Unsere Dienstleistungen

Erbrechtliche Regelungen erfordern Klarheit, Weitsicht und rechtliche Präzision. Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur rechtssicheren Beurkundung und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille eindeutig geregelt und zuverlässig umgesetzt wird.

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen. Bei einem Einzeltestament bestimmen Sie als Erblasser allein über Ihren Nachlass. Bei gemeinschaftlichen Testamenten (nur für Ehepartner) regeln beide Partner ihre Erbfolge gemeinsam – oft mit wechselseitiger Erbeinsetzung („Berliner Testament“). Ein Erbvertrag hingegen ist eine bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, die nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden kann. Erbverträge werden häufig bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt oder wenn gegenseitige Absicherung gewünscht wird – etwa bei Lebenspartnern, die nicht verheiratet sind. Wir beraten Sie umfassend zu allen Gestaltungsmöglichkeiten, erläutern Pflichtteilsrechte, die Unterschiede zwischen Erben und Vermächtnisnehmern sowie die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, und informieren alle Beteiligten unparteiisch über die rechtlichen Folgen. Notariell beurkundete Testamente werden in besondere amtliche Verwahrung genommen und beim Zentralen Testamentsregister registriert – die notarielle Beurkundung von Erbverträgen ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet deren Wirksamkeit.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wir erläutern Ihnen, wer nach dem Gesetz Ihre Erben wären – abhängig von Familienstand und Verwandtschaftsverhältnissen. Die Pflichtteilsrechte naher Angehöriger (Kinder, Ehepartner, Eltern) können in der Regel nicht vollständig entzogen werden – Pflichtteilsberechtigte erhalten mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Nachlass innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen nach Ihren Wünschen gestalten können und welche Möglichkeiten bestehen, Pflichtteilsansprüche zu reduzieren – etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten.

Bei Schenkungen – insbesondere von Immobilien – ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen den Schenkungsvertrag und erläutern beiden Vertragsparteien die rechtlichen Konsequenzen. Als unabhängiger Notar informieren wir über steuerliche Aspekte, Freibeträge und mögliche Auflagen. Wir klären auch Fragen zu Widerrufsrechten, Rückforderungsansprüchen und pflichtteilsrechtlichen Auswirkungen. Nach der Beurkundung kümmern wir uns bei Grundstücksschenkungen um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Bei Überlassungsverträgen übertragen Eltern Vermögen – oft Immobilien oder Unternehmen – bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder. Wir beurkunden diese Verträge und erläutern die rechtlichen und steuerlichen Folgen. Als unparteiischer Berater informieren wir alle Beteiligten über Versorgungsleistungen, Wohnrechte und Rückfallklauseln. Wir prüfen, ob pflichtteilsrechtliche Fragen zu beachten sind und wie sich die Überlassung auf die Erbfolge auswirkt. Bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten können steuerliche Freibeträge genutzt werden – Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden kann. Eine frühzeitige und strukturierte Übertragung kann so die Schenkungsteuerbelastung erheblich reduzieren. Die notarielle Beurkundung gewährleistet die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Bei der Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation sind komplexe rechtliche und steuerliche Fragen zu klären. Wir beraten zur optimalen Gestaltung der Nachfolge – ob durch Testament, Erbvertrag, Schenkung oder Überlassungsvertrag. Dabei berücksichtigen wir die Interessen aller Beteiligten, die Fortführung des Unternehmens und die steuerlichen Auswirkungen. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern und Unternehmensberatern zusammen, um eine ganzheitliche Nachfolgelösung zu entwickeln.

Bei Vermögen im Ausland oder bei ausländischen Staatsangehörigkeiten sind besondere rechtliche Fragen zu beachten. Wir beraten Sie, welches Erbrecht Anwendung findet, und gestalten Testamente unter Beachtung der Europäischen Erbrechtsverordnung. 

Jedes notariell beurkundete Testament bzw. Erbvertrag wird automatisch beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Im Sterbefall meldet das Standesamt den Todesfall an das Testamentsregister, das dann das zuständige Nachlassgericht informiert. So ist sichergestellt, dass Ihr Testament bzw. Erbvertrag im Erbfall berücksichtigt wird.

Unser Prozess

Ein klarer Ablauf schafft Vertrauen und Sicherheit. Deshalb gestalten wir die Zusammenarbeit mit Ihnen nachvollziehbar und gut strukturiert – mit persönlicher Beratung, klaren Ansprechpartnern und einer durchgängigen Begleitung bei jedem Schritt.

Erstberatung

Kontaktaufnahme

In einem ersten Gespräch – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – klären wir Ihr Anliegen. Sie schildern uns Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche für die Nachlassregelung. Wir informieren Sie über die gesetzliche Erbfolge, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die steuerlichen Folgen. Wir beantworten Ihre Fragen und informieren über den weiteren Ablauf.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular, um einen Termin zu vereinbaren.

Lösungsentwicklung

Erstgespräch

Nach dem Erstgespräch entwickeln wir einen Entwurf des Testaments oder der erforderlichen Verträge. Dieser Entwurf wird Ihnen zur Prüfung zugesandt. Bei Fragen oder Änderungswünschen passen wir den Entwurf an. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Unternehmensnachfolgen kann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll sein.

Wir besprechen Ihre individuelle Situation und erläutern den Ablauf.

 

Umsetzung

Beurkundung und Abwicklung

Im Beurkundungstermin verlesen wir den Vertragstext oder das Testament, erläutern alle rechtlichen Aspekte und beantworten Ihre Fragen. Erst wenn Sie alles verstanden haben und einverstanden sind, erfolgt die Unterzeichnung. Das Testament wird dann in besondere amtliche Verwahrung genommen und beim Zentralen Testamentsregister registriert.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis zur erfolgreichen Beurkundung.

Wir sind für Sie da

Kontaktieren Sie uns. Wir sind stets für Sie erreichbar.

E-Mail

info@walter-seitz-notare.de

Telefon

(0911) 97755-0

Standort

Dr.-Mack-Straße 83 | 90762 Fürth

Unsere Kanzlei

Walter Seitz Notare verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Gestaltung erbrechtlicher Angelegenheiten. Die Notare Martin Walter und Dr. Georg Seitz beurkunden regelmäßig Testamente, Erbverträge, Schenkungen und Überlassungsverträge – von einfachen Nachlassregelungen bis zu komplexen Unternehmensnachfolgen mit internationalem Bezug.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und erklären die oft komplexen erbrechtlichen und steuerlichen Zusammenhänge verständlich. Durch unsere moderne Kanzleiausstattung können wir flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren. Für Mandanten aus ganz Deutschland bieten wir Videokonferenzen für Besprechungstermine an. Unser Team von rund 30 Mitarbeitern unterstützt uns dabei, Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten diskret und professionell zu bearbeiten.

Ihre Vorteile

Die notarielle Beurkundung eines Testaments bzw. Erbvertrags bietet entscheidende Vorteile gegenüber einem eigenhändigen Testament. Der Notar berät Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt werden. Ein notarielles Testament kann nicht verloren gehen, nicht verfälscht werden und wird im Erbfall sicher aufgefunden. Es hat vor Gericht unmittelbare Beweiskraft, sodass oft kein Erbschein erforderlich ist – dies spart Zeit und Kosten. Die besondere amtliche Verwahrung und die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister gewährleisten, dass Ihr Testament im Erbfall berücksichtigt wird. Die gesetzlich geregelten Notarkosten richten sich nach dem Vermögen und sind bei allen Notaren gleich. Die Investition in ein notarielles Testament zahlt sich aus – durch Rechtssicherheit, Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Ersparnis von Erbscheinkosten.

Unser Team

Notar Martin Walter

Notar Martin Walter ist in allen Bereichen des Notarrechts tätig und verfügt über umfassende Expertise im Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht. Er verwahrt die Urkunden und Akten seiner Amtsvorgänger Prof. Dr. Bengel und Dr. Köbl. Durch seine langjährige Tätigkeit kennt er die rechtlichen Anforderungen und kann auch komplexe Sachverhalte rechtssicher gestalten.

Notar Dr. Georg Seitz

Dr. Georg Seitz ist spezialisiert auf Erbrecht, Familienrecht und internationale Rechtsgeschäfte. Er verwahrt die Urkunden und Akten seiner unmittelbaren Amtsvorgänger Dr. Fleischer, Roedel und Dr. Bubb. Seine Expertise umfasst auch grenzüberschreitende Erbfälle und die Erstellung beglaubigter Übersetzungen für internationale Verträge.

Erfolgsgeschichten

Familienrecht

Komplexe Patchwork-Familie

Ausgangssituation/Problem:

Ein Ehepaar in zweiter Ehe mit jeweils Kindern aus erster Ehe wollte sicherstellen, dass der überlebende Partner abgesichert ist und gleichzeitig alle Kinder ihr Erbe erhalten. Die gesetzliche Erbfolge hätte zu einer komplizierten Erbengemeinschaft geführt.

Herausforderung:

Die Schwierigkeit bestand darin, ein Testament zu gestalten, das den überlebenden Partner absichert, ohne die Kinder zu benachteiligen. Es musste geklärt werden, wie das gemeinsame Haus und das jeweilige Privatvermögen geregelt werden. Auch die Pflichtteilsansprüche der Kinder mussten berücksichtigt werden.

Lösungsweg:

Wir haben ein gemeinschaftliches Testament mit speziellen Klauseln gestaltet: Der überlebende Partner wurde zunächst zum Alleinerben eingesetzt („Berliner Testament“), erhielt jedoch ein lebenslanges Wohnrecht am gemeinsamen Haus. Die Kinder wurden zu Schlusserben beim Tod des Längstlebenden eingesetzt. Um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden, vereinbarten die Eheleute Pflichtteilsstrafklauseln – Kinder, die nach dem Erstverstorbenen den Pflichtteil fordern, wurden auch beim Längstlebenden auf den Pflichtteil gesetzt.

Resultat:

Das Testament schuf Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Der überlebende Partner war abgesichert und konnte im Haus wohnen bleiben. Die Kinder wussten, dass sie am Ende ihr Erbe erhalten würden. Die klaren Regelungen verhinderten Erbstreitigkeiten zwischen den Stiefgeschwistern.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unternehmensnachfolge mit steuerlicher Optimierung

Ausgangssituation/Problem:

Ein mittelständischer Unternehmer wollte sein Familienunternehmen an seine beiden Kinder übertragen. Ein Kind sollte die Unternehmensanteile erhalten und das Unternehmen weiterführen, das andere Kind sollte finanziell gleichgestellt werden. Die Erbschaftssteuer drohte das Unternehmen zu belasten.

Herausforderung:

Es musste eine Lösung gefunden werden, die das Unternehmen nicht durch Pflichtteilsansprüche oder Erbschaftssteuer gefährdete. Gleichzeitig sollte eine faire Vermögensverteilung zwischen den Kindern erfolgen. Die Unternehmenswertermittlung und die steuerliche Gestaltung waren komplex.

Lösungsweg:

Wir haben in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater und Unternehmensberater eine mehrstufige Lösung entwickelt: Zunächst erfolgte eine teilweise Schenkung der Unternehmensanteile an das Kind, das das Unternehmen fortführen sollte, unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge. Das andere Kind erhielt ein Vermächtnis in Höhe des halben Unternehmenswertes, zahlbar in Raten. Durch die Betriebsvermögensbegünstigung wurde die Erbschaftssteuer minimiert.

Resultat:

Die Unternehmensnachfolge wurde steueroptimiert gestaltet. Das Unternehmen blieb handlungsfähig und wurde nicht durch Zahlungsverpflichtungen belastet. Beide Kinder erhielten einen fairen Anteil am Vermögen. Die Erbschaftssteuer wurde auf ein Minimum reduziert.

Planungssicherheit beim Kauf eines noch unerschlossenen Baugrundstücks

Ausgangssituation/Problem:

Eine Mandantin mit deutscher und französischer Staatsangehörigkeit besaß Vermögen in Deutschland und Frankreich. Sie war unsicher, welches Erbrecht für ihren Nachlass gelten würde und wie sie sicherstellen konnte, dass ihr Testament in beiden Ländern anerkannt wird.

Herausforderung:

Es musste geklärt werden, welches Erbrecht – deutsches oder französisches – Anwendung findet. Die Europäische Erbrechtsverordnung erlaubt eine Rechtswahl, aber das Testament musste so gestaltet werden, dass es in beiden Ländern anerkannt wird. Auch die unterschiedlichen Pflichtteilsregelungen in beiden Ländern waren zu berücksichtigen.

Lösungsweg:

Wir haben ein Testament erstellt, das nach der Europäischen Erbrechtsverordnung deutsches Erbrecht zur Anwendung bringt. Wir arbeiteten mit einem französischen Notaire zusammen, um die Anerkennung in Frankreich sicherzustellen. Das Testament enthielt klare Regelungen für das Vermögen in beiden Ländern. Wir erstellten eine beglaubigte Übersetzung ins Französische.

Resultat:

Die Mandantin erhielt ein rechtssicheres Testament, das in Deutschland und Frankreich Gültigkeit hat. Die Erben konnten das Vermögen in beiden Ländern problemlos abwickeln. Die klaren Regelungen verhinderten langwierige internationale Erbstreitigkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese entspricht oft nicht den persönlichen Wünschen – insbesondere bei Patchwork-Familien, unverheirateten Partnern oder wenn bestimmte Vermögensgegenstände gezielt vererbt werden sollen. Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle über Ihren Nachlass und vermeidet Streitigkeiten unter den Erben.

Ein handschriftliches Testament können Sie selbst verfassen – es muss komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament wird vom Notar beurkundet, geht nicht verloren, kann nicht verfälscht werden und hat vor Gericht unmittelbare Beweiskraft. Oft ist bei notariellen Testamenten kein Erbschein erforderlich, was Kosten spart.

Die Notarkosten für ein Testament richten sich nach dem Vermögen. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro betragen die Kosten etwa 273 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen, bei 500.000 Euro etwa 935 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen. Die gesetzlichen Gebühren sind bei allen Notaren gleich. Hinzu kommen Kosten für die Verwahrung beim Amtsgericht (82 Euro einmalig).

Ja, ein Einzeltestament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepartnern können bindende Verfügungen nur zu Lebzeiten beider Partner und mit Zustimmung des anderen geändert werden. Nach dem Tod eines Partners sind diese Verfügungen bindend. Erbverträge können nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden, es sei denn, es sind Änderungsvorbehalte vereinbart.

Pflichtteilsrechte haben nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Sie können nicht vollständig enterbt werden – Pflichtteilsberechtigte erhalten mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch gegen die Erben. Der Pflichtteil kann nur in seltenen Fällen (z.B. bei schweren Straftaten gegen den Erblasser) entzogen werden.

Schenkungen zu Lebzeiten können sinnvoll sein, um Erbschaftssteuer zu sparen (durch Ausnutzung von Freibeträgen alle 10 Jahre), um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren oder um bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen. Bei Schenkungen sollten jedoch Versorgungsleistungen und Wohnrechte gesichert werden.

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des Längstlebenden. Vorteil: Der überlebende Partner ist abgesichert. Nachteil: Die Kinder haben nach dem Erstverstorbenen Pflichtteilsansprüche. Durch bestimmte Gestaltungen kann man aber versuchen, diese Geltendmachung zu verhindern (Pflichtteilsstrafklausel, Änderungsvorbehalt).

Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag ist oft kein Erbschein erforderlich für die Grundbuchberichtigung. Das notarielle Testament reicht zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus. Dies spart Zeit und Kosten (Erbscheinkosten richten sich nach dem Nachlasswert).

Das notarielle Testament wird dauerhaft in besonderer amtlicher Verwahrung beim Amtsgericht aufbewahrt. Es kann jederzeit zurückgenommen werden. Die Verwahrung kostet einmalig etwa 75 Euro. Bei Widerruf wird das Testament zurückgegeben oder vernichtet.