Wir gestalten Ihren Überlassungsvertrag individuell, rechtssicher und mit Blick auf Ihre familiären Wünsche
Stehen Sie vor der Entscheidung, Ihre Immobilie an die nächste Generation zu übertragen? Möchten Sie Ihren Nachlass frühzeitig und wohlüberlegt regeln? Als erfahrene Notare in Fürth verstehen wir, dass die Überlassung von Grundbesitz mehr ist als ein rechtlicher Vorgang – es ist ein bedeutsamer Schritt für Ihre Familie. Wir begleiten Sie einfühlsam durch diesen Prozess, berücksichtigen Ihre individuellen Wünsche und familiären Verhältnisse und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Unser Ziel ist es, einen Überlassungsvertrag zu gestalten, der Ihre Interessen langfristig schützt, steuerliche Aspekte berücksichtigt und vor allem Harmonie in Ihrer Familie bewahrt.
Erbrechtliche Regelungen erfordern Klarheit, Weitsicht und rechtliche Präzision. Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur rechtssicheren Beurkundung und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille eindeutig geregelt und zuverlässig umgesetzt wird.
Wir erstellen Ihren Überlassungsvertrag individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Erfordernisse, sondern auch Ihre familiäre Situation und persönlichen Ziele. Unser Fokus liegt darauf, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl die Interessen des Übergebers als auch des Übernehmers berücksichtigt. Wir achten besonders darauf, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und durch klare Regelungen zu vermeiden. So schaffen wir eine solide Grundlage für die Zukunft Ihrer Familie und Ihres Vermögens.
Die Absicherung des Übergebers ist oft ein zentrales Anliegen bei Immobilienüberlassungen. Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten von Nießbrauchrechten und Wohnrechten. Diese Rechte können Ihnen als Übergeber weiterhin Einkünfte aus der Immobilie oder ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und Konsequenzen der verschiedenen Optionen und formulieren die gewählten Rechte präzise im Vertrag. So stellen wir sicher, dass Ihre Bedürfnisse langfristig berücksichtigt werden.
Die Überlassung einer Immobilie hat oft weitreichende erbrechtliche Konsequenzen. Wir analysieren mit Ihnen die Auswirkungen auf Ihren Nachlass und die Ansprüche anderer Erben. Dabei berücksichtigen wir Fragen der Anrechnung auf Pflichtteilsansprüche und mögliche Ausgleichszahlungen. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die fair für alle Beteiligten ist und spätere Streitigkeiten vermeidet. Wir helfen Ihnen, Ihre Vorstellungen von einer gerechten Vermögensverteilung in rechtlich bindende Form zu bringen.
Bei der Überlassung von Immobilien spielen zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung, die alle relevanten Bereiche abdeckt. Dazu gehören erbrechtliche Fragen, mögliche Schenkungssteuern und grunderwerbsteuerliche Aspekte. Wir erläutern Ihnen verständlich die Konsequenzen verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, die für Sie optimale Lösung zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben und gleichzeitig in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
Neben Nießbrauch- und Wohnrechten gibt es weitere Möglichkeiten, die Interessen des Übergebers zu schützen. Wir beraten Sie zu Rückforderungsklauseln, die es Ihnen ermöglichen, die Immobilie unter bestimmten Umständen zurückzufordern. Auch die Vereinbarung von Pflegeverpflichtungen kann sinnvoll sein. Wir besprechen mit Ihnen verschiedene Szenarien und finden Regelungen, die Ihnen Sicherheit für die Zukunft geben, ohne die Flexibilität des Übernehmers unnötig einzuschränken.
Nach Abschluss des Überlassungsvertrags übernehmen wir für Sie die komplette Grundbuchabwicklung. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und stellen den Antrag auf Eigentumsumschreibung beim zuständigen Grundbuchamt. Dabei achten wir auf die korrekte Eintragung aller vereinbarten Rechte, wie Nießbrauch oder Wohnrechte. Wir behalten den Prozess im Auge und informieren Sie über den Fortschritt. So können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und zeitnah umgesetzt werden.
Ein klarer Ablauf schafft Vertrauen und Sicherheit. Deshalb gestalten wir die Zusammenarbeit mit Ihnen nachvollziehbar und gut strukturiert – mit persönlicher Beratung, klaren Ansprechpartnern und einer durchgängigen Begleitung bei jedem Schritt.
In einem ersten Gespräch – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – klären wir Ihr Anliegen. Sie schildern uns Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche für die Nachlassregelung. Wir informieren Sie über die gesetzliche Erbfolge, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die steuerlichen Folgen. Wir beantworten Ihre Fragen und informieren über den weiteren Ablauf.
Nach dem Erstgespräch entwickeln wir einen Entwurf des Testaments oder der erforderlichen Verträge. Dieser Entwurf wird Ihnen zur Prüfung zugesandt. Bei Fragen oder Änderungswünschen passen wir den Entwurf an. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Unternehmensnachfolgen kann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll sein.
Wir besprechen Ihre individuelle Situation und erläutern den Ablauf.
Im Beurkundungstermin verlesen wir den Vertragstext oder das Testament, erläutern alle rechtlichen Aspekte und beantworten Ihre Fragen. Erst wenn Sie alles verstanden haben und einverstanden sind, erfolgt die Unterzeichnung. Das Testament wird dann in besondere amtliche Verwahrung genommen und beim Zentralen Testamentsregister registriert.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis zur erfolgreichen Beurkundung.
Die Notare Martin Walter und Dr. Georg Seitz führen die über 150-jährige Tradition der Notare in Fürth fort. Ihre langjährige Erfahrung im Immobilien- und Familienrecht machen sie zu idealen Ansprechpartnern für Ihre Immobilienüberlassung. Sie verstehen die komplexen familiären und emotionalen Aspekte solcher Übertragungen und legen großen Wert auf eine ganzheitliche, individuelle Beratung. Ihr Ansatz kombiniert juristische Präzision mit einfühlsamer Kommunikation, um für jeden Mandanten die optimale Lösung zu finden. Die Notare Walter und Seitz sind bekannt für ihre verständliche Erklärung komplexer rechtlicher Sachverhalte und ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen ausgewogene Lösungen zu entwickeln. Ihr Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Klarheit für Ihre Zukunftsplanung zu geben.
Der ideale Zeitpunkt hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Oft wird eine Überlassung bei Änderungen der Lebensumstände wie Ruhestand oder Heirat der Kinder in Betracht gezogen. Wir beraten Sie gerne zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Zeitpunkte.
Bei einer Überlassung können Schenkung- und Grunderwerbsteuer relevant sein. Die genauen Auswirkungen hängen von der Vertragsgestaltung und dem Wert der Immobilie ab. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater Möglichkeiten zur Steueroptimierung auf.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Nießbrauchrechte, Wohnrechte oder Rückforderungsklauseln. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und finden die passende Absicherung für Ihre Situation.
Dies kann durch entsprechende Klauseln im Überlassungsvertrag geregelt werden. Wir können beispielsweise ein Vorkaufsrecht oder Zustimmungsvorbehalte vereinbaren, um Ihre Interessen zu schützen.
Wir besprechen mit Ihnen mögliche Ausgleichszahlungen oder andere Formen der Berücksichtigung, um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden und spätere erbrechtliche Konflikte zu vermeiden.
Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls. In der Regel können wir nach dem Erstgespräch und der Klärung aller Details den Vertrag innerhalb weniger Wochen erstellen und beurkunden.
Grundsätzlich ist der Vertrag nach der Beurkundung bindend. Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich und erfordern meist eine erneute notarielle Beurkundung.
Die Kosten richten sich nach dem Wert der Immobilie und den gesetzlichen Gebührenvorschriften. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Wert von 400.000 EUR liegen sie bei etwa 2.500 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer). Wir geben Ihnen gerne eine genaue Kosteneinschätzung für Ihren individuellen Fall.
Der Wert kann durch ein Gutachten oder anhand von Vergleichswerten ermittelt werden. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und eventuelle Steuern.
Ja, es können verschiedene Bedingungen und Auflagen im Vertrag festgelegt werden. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und formulieren diese rechtssicher im Vertrag.