Über Walter Seitz Notare
Die Notare Martin Walter und Dr. Georg Seitz knüpfen an die Tradition der bayerischen Notare in Fürth an. Notar Dr. Georg Seitz verwahrt die Urkunden und Akten seiner unmittelbaren Amtsvorgänger Dr. Fleischer, Roedel und Dr. Bubb. Notar Walter verwahrt die Urkunden und Akten seiner Amtsvorgänger Prof. Dr. Bengel und Dr. Köbl. Gerne stehen wir Ihnen für alle diesbezüglichen Auskünfte, Erteilung von Abschriften etc. zur Verfügung.
Im Bereich des Immobilienrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts, Familienrechts und Erbrechts bieten wir umfassende notarielle Dienstleistungen. Es ist unsere Aufgabe, Mandanten als unabhängige und unparteiische Berater bei der Lösung komplexer Rechtsprobleme zur Seite zu stehen. Durch umfassende Beratung und sorgfältige Gestaltung von Urkunden sorgen wir dafür, dass Ihre Angelegenheiten optimal geregelt werden.
Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit anderen wirtschaftsberatenden Berufen zusammen – insbesondere mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Unsere hohe fachliche Kompetenz, Dienstleistungsorientierung und die Unterstützung durch unser qualifiziertes Team von rund 30 Mitarbeitern ermöglichen es uns, die für Sie passende Lösung rechtssicher und in kurzer Zeit umzusetzen.
Die moderne Kanzleiausstattung mit effizienten digitalen Prozessen erlaubt uns, auch komplexe Angelegenheiten zügig zu bearbeiten. Wir bieten Videokonferenzen für Mandanten an, die nicht persönlich in die Kanzlei kommen können, und passen uns flexibel Ihren Bedürfnissen an.
Treffen Sie das Team
Notar Martin Walter und Dr. Georg Seitz werden von einem qualifizierten Team von rund 30 Mitarbeitern unterstützt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung und bilden sich regelmäßig fort, um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.
Notar Martin Walter
Notar Martin Walter ist in allen Bereichen des Notarrechts tätig und verfügt über umfassende Expertise im Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht. Er verwahrt die Urkunden und Akten seiner Amtsvorgänger Prof. Dr. Bengel und Dr. Köbl. Durch seine langjährige Tätigkeit kennt er die rechtlichen Anforderungen und kann auch komplexe Sachverhalte rechtssicher gestalten.
Notar Dr. Georg Seitz
Dr. Georg Seitz ist spezialisiert auf Erbrecht, Familienrecht und internationale Rechtsgeschäfte. Er verwahrt die Urkunden und Akten seiner unmittelbaren Amtsvorgänger Dr. Fleischer, Roedel und Dr. Bubb. Seine Expertise umfasst auch grenzüberschreitende Erbfälle und die Erstellung beglaubigter Übersetzungen für internationale Verträge.
Unser Prozess
Als Notare stehen wir für bestimmte Grundsätze und Werte, die unsere tägliche Arbeit prägen und die Basis für das Vertrauen unserer Mandanten bilden.
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Als Notare sind wir gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Wir vertreten nicht die Interessen einer einzelnen Partei, sondern sorgen dafür, dass alle Beteiligten ihre Rechte kennen und die rechtlichen Konsequenzen verstehen. Diese Unabhängigkeit schützt alle Vertragsparteien und gewährleistet ausgewogene, faire Vereinbarungen. Unsere Aufgabe ist es, durch umfassende Aufklärung und sorgfältige Vertragsgestaltung Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Fachliche Kompetenz und präventive Rechtspflege
Unsere juristischen Kenntnisse und die langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Notarrechts ermöglichen es uns, komplexe rechtliche Probleme zu lösen. Wir verstehen notarielle Tätigkeit als präventive Rechtspflege – durch sorgfältige Vertragsgestaltung und umfassende Beratung vermeiden wir spätere Rechtsstreitigkeiten. Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern erlaubt uns, ganzheitliche Lösungen zu entwickeln, die alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen.
Mandantenorientierung und Verständlichkeit
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und erklären rechtliche Zusammenhänge in verständlicher Sprache. Komplexe juristische Sachverhalte werden so aufbereitet, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Unsere persönliche Betreuung umfasst den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Beurkundung bis zur finalen Umsetzung. Sie erreichen uns während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail und erhalten zeitnah Rückmeldung zu Ihren Fragen.
Amtsvorgänger
Die Notare Martin Walter und Dr. Georg Seitz knüpfen an die Tradition der bayerischen Notare in Fürth an.
Notar Dr. Georg Seitz verwahrt die Urkunden und Akten seiner unmittelbaren Amtsvorgänger Dr. Fleischer, Roedel und Dr. Bubb.
Notar Walter verwahrt die Urkunden und Akten seiner Amtsvorgänger Prof. Dr. Bengel und Dr. Köbl.
Gerne stehen wir Ihnen für alle diesbezüglichen Auskünfte, Erteilung von Abschriften etc. zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Wie läuft die erste Beratung ab?
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Die benötigten Unterlagen hängen vom Beurkundungsgegenstand ab. Bei Immobilienkäufen: Grundbuchauszug, Kaufpreisvereinbarung, Finanzierungsbestätigung. Bei Gesellschaftsgründungen: Informationen zu Gesellschaftern, Stammkapital, Geschäftsgegenstand. Bei Testamenten: Informationen zu Vermögen und gewünschter Erbfolge. Wir informieren Sie vorab genau, welche Unterlagen erforderlich sind.
Wie lange dauert es von der Kontaktaufnahme bis zur Beurkundung?
Die Zeitspanne hängt von der Komplexität des Vorgangs ab. Bei einfachen Beurkundungen können wir Termine oft binnen einer Woche anbieten. Bei komplexen Verträgen, die intensive Vorbereitung erfordern, kann es auch zwei bis drei Wochen dauern. Wir bemühen uns stets, Ihre zeitlichen Wünsche zu berücksichtigen und dringende Angelegenheiten bevorzugt zu behandeln.
Können beide Notare alle Rechtsgebiete abdecken?
Ja, sowohl Notar Martin Walter als auch Dr. Georg Seitz sind in allen Bereichen des Notarrechts tätig. Jeder Notar hat jedoch bestimmte Schwerpunkte, sodass wir je nach Art des Rechtsgeschäfts den am besten geeigneten Notar für Ihr Anliegen auswählen können. Sie können aber auch Wünsche äußern, mit welchem Notar Sie zusammenarbeiten möchten.
Was passiert nach der Beurkundung?
Nach der Beurkundung kümmern wir uns um alle weiteren Schritte. Bei Immobiliengeschäften: Eintragung der Auflassungsvormerkung, Überwachung der Kaufpreiszahlung, Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Bei Gesellschaften: Anmeldung zum Handelsregister. Bei Testamenten: Besondere amtliche Verwahrung und Registrierung beim Zentralen Testamentsregister. Wir halten Sie über alle Schritte informiert.
Bieten Sie auch Hausbesuche an?
Ja, bei Mandanten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzlei kommen können, führen wir Beurkundungen vor Ort durch – etwa in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Auch für umfangreiche Unternehmensbeurkundungen können wir zu Ihnen kommen. Sprechen Sie uns einfach an, und wir finden eine passende Lösung.