Notar für Ihren Überlassungsvertrag in Fürth
Wir gestalten Ihren Überlassungsvertrag individuell, rechtssicher und mit Blick auf Ihre familiären Wünsche
Langjährige Erfahrung in familiengerechter Vertragsgestaltung
Umfassende Beratung
Persönliche Betreuung für konfliktfreie Lösungen
Sorgfältige Nachlassregelung mit Weitblick und Familienharmonie
Stehen Sie vor der Entscheidung, Ihre Immobilie an die nächste Generation zu übertragen? Möchten Sie Ihren Nachlass frühzeitig und wohlüberlegt regeln? Als erfahrene Notare in Fürth verstehen wir, dass die Überlassung von Grundbesitz mehr ist als ein rechtlicher Vorgang - es ist ein bedeutsamer Schritt für Ihre Familie. Wir begleiten Sie einfühlsam durch diesen Prozess, berücksichtigen Ihre individuellen Wünsche und familiären Verhältnisse und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Unser Ziel ist es, einen Überlassungsvertrag zu gestalten, der Ihre Interessen langfristig schützt, steuerliche Aspekte berücksichtigt und vor allem Harmonie in Ihrer Familie bewahrt.
Was unsere Mandanten sagen
Unsere Leistungen im Überblick
Erstellung maßgeschneiderter Überlassungsverträge
Wir erstellen Ihren Überlassungsvertrag individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Erfordernisse, sondern auch Ihre familiäre Situation und persönlichen Ziele. Unser Fokus liegt darauf, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl die Interessen des Übergebers als auch des Übernehmers berücksichtigt. Wir achten besonders darauf, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und durch klare Regelungen zu vermeiden. So schaffen wir eine solide Grundlage für die Zukunft Ihrer Familie und Ihres Vermögens.
Gestaltung von Nießbrauchrechten und Wohnrechten
Die Absicherung des Übergebers ist oft ein zentrales Anliegen bei Immobilienüberlassungen. Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten von Nießbrauchrechten und Wohnrechten. Diese Rechte können Ihnen als Übergeber weiterhin Einkünfte aus der Immobilie oder ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und Konsequenzen der verschiedenen Optionen und formulieren die gewählten Rechte präzise im Vertrag. So stellen wir sicher, dass Ihre Bedürfnisse langfristig berücksichtigt werden.
Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte
Die Überlassung einer Immobilie hat oft weitreichende erbrechtliche Konsequenzen. Wir analysieren mit Ihnen die Auswirkungen auf Ihren Nachlass und die Ansprüche anderer Erben. Dabei berücksichtigen wir Fragen der Anrechnung auf Pflichtteilsansprüche und mögliche Ausgleichszahlungen. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die fair für alle Beteiligten ist und spätere Streitigkeiten vermeidet. Wir helfen Ihnen, Ihre Vorstellungen von einer gerechten Vermögensverteilung in rechtlich bindende Form zu bringen.
Umfassende Beratung
Bei der Überlassung von Immobilien spielen zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung, die alle relevanten Bereiche abdeckt. Dazu gehören erbrechtliche Fragen, mögliche Schenkungssteuern und grunderwerbsteuerliche Aspekte. Wir erläutern Ihnen verständlich die Konsequenzen verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, die für Sie optimale Lösung zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben und gleichzeitig in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
Absicherung des Übergebers
Neben Nießbrauch- und Wohnrechten gibt es weitere Möglichkeiten, die Interessen des Übergebers zu schützen. Wir beraten Sie zu Rückforderungsklauseln, die es Ihnen ermöglichen, die Immobilie unter bestimmten Umständen zurückzufordern. Auch die Vereinbarung von Pflegeverpflichtungen kann sinnvoll sein. Wir besprechen mit Ihnen verschiedene Szenarien und finden Regelungen, die Ihnen Sicherheit für die Zukunft geben, ohne die Flexibilität des Übernehmers unnötig einzuschränken.
Grundbuchabwicklung
Nach Abschluss des Überlassungsvertrags übernehmen wir für Sie die komplette Grundbuchabwicklung. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und stellen den Antrag auf Eigentumsumschreibung beim zuständigen Grundbuchamt. Dabei achten wir auf die korrekte Eintragung aller vereinbarten Rechte, wie Nießbrauch oder Wohnrechte. Wir behalten den Prozess im Auge und informieren Sie über den Fortschritt. So können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und zeitnah umgesetzt werden.
Wie ist der Prozess der Zusammenarbeit?
Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie einfach und unverbindlich ein Erstgespräch.
Beratung
Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln maßgeschneiderte Lösungsvorschläge.
Umsetzung
Nach Ihrer Zustimmung erstellen wir den Vertrag und wickeln alle notwendigen Schritte für Sie ab.
Ihre erfahrenen Notare in Fürth
Die Notare Martin Walter und Dr. Georg Seitz führen die über 150-jährige Tradition der Notare in Fürth fort. Ihre langjährige Erfahrung im Immobilien- und Familienrecht machen sie zu idealen Ansprechpartnern für Ihre Immobilienüberlassung. Sie verstehen die komplexen familiären und emotionalen Aspekte solcher Übertragungen und legen großen Wert auf eine ganzheitliche, individuelle Beratung. Ihr Ansatz kombiniert juristische Präzision mit einfühlsamer Kommunikation, um für jeden Mandanten die optimale Lösung zu finden. Die Notare Walter und Seitz sind bekannt für ihre verständliche Erklärung komplexer rechtlicher Sachverhalte und ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen ausgewogene Lösungen zu entwickeln. Ihr Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Klarheit für Ihre Zukunftsplanung zu geben.
Häufig gestellte Fragen
Der ideale Zeitpunkt hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Oft wird eine Überlassung bei Änderungen der Lebensumstände wie Ruhestand oder Heirat der Kinder in Betracht gezogen. Wir beraten Sie gerne zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Zeitpunkte.