Rechtsgebiete
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wer im Wirtschaftsleben aktiv werden will, steht vor der Frage, in welcher Rechtsform dies geschehen soll. Bei der Suche nach der besten Lösung hilft der Notar. Er erläutert die unterschiedlichen Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), gestaltet die erforderlichen Verträge und veranlasst die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister. Dabei arbeitet er eng mit anderen wirtschaftsberatenden Berufen, insbesondere Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zusammen, um die für Sie optimale Lösung umzusetzen.
Auch nach der Gründung betreut der Notar Unternehmen in ihren laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Das gilt z.B. für Satzungsänderungen, Umwandlungen, Unternehmenskäufe, die Durchführung und Beurkundung von Gesellschafter und Hauptversammlungen.
Die Übertragung von Unternehmen in die nächste Generation gehört ebenfalls zum Spektrum der Beratung des Notars.