Rechtsgebiete

Immobilienrecht

Der Notar berät darüber, wie sich Ihre Wünsche und Vorstellungen umsetzen lassen, schlägt alternative Gestaltungen vor und arbeitet die erforderlichen Vertragstexte aus. Die Beteiligten erhalten rechtzeitig vor der Unterschrift in der Regel einen Vertragsentwurf. Wenn alle noch offenen Fragen geklärt sind, beurkundet der Notar die Erklärungen der Beteiligten und führt die Abwicklung für sie durch. Er besorgt z.B. notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert sich um die Löschung von Rechten im Grundbuch und schützt durch die Vertragsgestaltung und -abwicklung z.B. den Erwerber und den Veräußerer vor ungesicherten Vorleistungen.

Hauptarbeitsgebiet des Notars ist traditionell das Immobilienrecht. Dazu gehören z. B.:

  • Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Überlassungsverträge (also Immobilienschenkungen, oft im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge)
  • Grundschulden und
  • viele weitere Vorgänge im Zusammenhang mit dem Eigentum an Grundbesitz.

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Martin Walter - Dr. Georg Seitz  Notare | Gebhardtstraße 2/IV | 90762 Fürth

Telefon (0911) 97755-0 | Telefax (0911) 97755-40 | E-Mail: info@walter-seitz-notare.de

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