Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Hauptarbeitsgebiet des Notars ist traditionell das Immobilienrecht. Dazu gehören z. B.:
- Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen
- Bauträgerverträge
- Erbbaurechtsverträge
- Überlassungsverträge (also Immobilienschenkungen, oft im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge)
- Grundschulden und
- viele weitere Vorgänge im Zusammenhang mit dem Eigentum an Grundbesitz.
Der Notar berät darüber, wie sich Ihre Wünsche und Vorstellungen umsetzen lassen, schlägt alternative Gestaltungen vor und arbeitet die erforderlichen Vertragstexte aus. Die Beteiligten erhalten rechtzeitig vor der Unterschrift in der Regel einen Vertragsentwurf. Wenn alle noch offenen Fragen geklärt sind, beurkundet der Notar die Erklärungen der Beteiligten und führt die Abwicklung für sie durch. Er besorgt z.B. notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert sich um die Löschung von Rechten im Grundbuch und schützt durch die Vertragsgestaltung und -abwicklung z.B. den Erwerber und den Veräußerer vor ungesicherten Vorleistungen.