Rechtsgebiete
Sonstige Rechtsgebiete
Auch in anderen Rechtsgebieten steht der Notar als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Anforderungen, die dabei an ihn gestellt werden, sind vielfältig und unterliegen ständigem Wandel.
Beispielsweise können Sie sich an den Notar wenden
- zur Bestätigung der Echtheit von Unterschriften (Unterschriftsbeglaubigung) unter Dokumenten aller Art,
- zur Beglaubigung von Abschriften,
- zur Gestaltung von allgemeinen Vollmachten,
- zur Durchführung von bestimmten Schlichtungsverfahren, und
- zur Dokumentation gewisser urheberrechtlich relevanter Vorgänge.
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie über die Zuständigkeiten des Notars im Unklaren sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter.