Rechtsgebiete
Erbrecht
Der erbrechtlichen Beratung durch den Notar kommt große Bedeutung zu. Dabei hat er vor allem zivilrechtliche und familiäre Gesichtspunkte, wie etwa die Versorgung von Angehörigen und das Vermeiden von Streitigkeiten zwischen den Erben, aber auch die steuerlichen Aspekte von Testamenten und Erbverträgen im Blick. Auch Pflichtteilsansprüche werden selbstverständlich mit einbezogen.
Die erbrechtliche Gestaltung bei komplexen Familienverhältnissen (Patchwork-Familien, Behindertentestamente, Bedürftigentestamente) ist beim Notar ebenfalls in guten Händen. Gleiches gilt, wenn sich Vermögensgegenstände im Ausland befinden, eine fremde Staatsangehörigkeit oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland besteht oder wenn im Nachlass Unternehmen oder unternehmerische Beteiligungen vorhanden sind.
Der Rat des Notars kann in all diesen Fällen folgenschwere Fehler verhindern, die sich nach dem Tod des Erblassers nur noch schwer korrigieren lassen.
Der Notar berät auch umfassend über die Vor- und Nachteile erbrechtlicher Gestaltungen im Vergleich zur Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten.
Neben der vorsorgenden erbrechtlichen Beratung steht der Notar auch bei der Regelung von Nachlassangelegenheiten zur Verfügung. Dies sind z.B. Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, europäischen Nachlasszeugnissen und Testamentsvollstreckerzeugnissen, Erbausschlagungen sowie die Durchführung von Erbauseinandersetzungen und die Erstellung von Nachlassverzeichnissen.
Auch im Stiftungsrecht steht der Notar als fachkundiger und unabhängiger Berater zur Verfügung. Er unterstützt bei der Satzungsgestaltung und zeigt gleichzeitig die Grenzen des Rechtsinstitutes auf. Darüber hinaus hilft er bei der Lösung der vielfältigen weiteren Fragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung auftauchen können.